Die Annahme, Zuordnung und Mengenbestimmung des gelieferten Materials erfolgt durch unsere Mitarbeiter.
Weiterhin behalten wir uns vor, Material zurückzuweisen, sollte es nicht unseren Kriterien einer einwandfreien Weiterverwertung
genügen.
DAS ABLADEN VON NICHT KOMPOSTIERBAREN MATERIALIEN ( BEHANDELTES HOLZ, STEINE, KUNSTSTOFFE, GLAS usw.
IST STRENGSTENS UNTERSAGT!
Auf dem gesamten Betriebsgelände ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, das Befahren – insbesondere bei widrigen
Wetterbedingungen und weichem Boden – erfolgt auf eigene Gefahr.
Angeliefertes Holz muss im Rohzustand sein und augenscheinlich ohne Fäulnisbefall, eine Annahme von Verbund- bzw.
Spanplatten erfolgt nicht.
Die entgeltpflichtige Anlieferung von Erde erfolgt an einen, vom Kunden in Übereinstimmung mit uns festgelegten, Ort vor dem
Grundstück.
Ist dies nicht möglich und/oder der Kunde wünscht ausdrücklich ein Befahren seines Grundstückes zum Abkippen, so haftet der
Lieferant nicht für Schäden, die in diesem Zusammenhang vor oder auf dem Grundstück entstehen.
Gleiches gilt für Beladearbeiten.
Mit dem Abkippen der Erde erfolgen Bestätigung und Annahme von Menge und Qualität durch den Kunden.
AGLB